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To the Point: EU-Entgelttransparenzrichtlinie

2. Dezeber 2025

Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sagt die EU dem Gender Pay Gap den Kampf an. Die darin vorgesehenen Transparenz- und Berichtspflichten müssen bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Arbeitgeber:innen stehen damit vor weitreichenden Herausforderungen – etwa bei Auskunftsrechten für Mitarbeiter:innen, Einkommensberichten, Bewerbungsverfahren und einer transparenten Vergütungspolitik.

Beim DSC To The Point Business Breakfast hat DSC-Counsel und Rechtsanwalt Marko MacKinnon die wichtigsten Neuerungen vorgestellt und kompakt erläutert, was sie für Betriebe bedeuten.

Vielen Dank an unsere Gäste für die rege Teilnahme und die spannende Diskussion!

 

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