Die Veranstaltung findet von 15. bis 16. Oktober 2026 im Congresszentrum Loipersdorf statt.
Mit seiner Entscheidung vom 24. Juni 2025 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof der rechtlichen Debatte rund um Wertsicherungsklauseln neuen Auftrieb verliehen. Der VfGH bestätigt darin die Verfassungskonformität von § 6 Abs 2 Z 4 KSchG. Auch wenn das Urteil medial große Wellen schlägt, zeigt eine differenzierte Betrachtung: Der Gerichtshof hat nicht über die Wirksamkeit konkreter Wertsicherungsvereinbarungen entschieden – sondern verweist auf die Zuständigkeit der Zivilgerichte im Rahmen von Verbands- und Individualverfahren.
Im aktuellen Bau- und Immobilienreport analysiert DSC-Partnerin Nina Mitterdorfer die bisherigen zivilgerichtlichen Entscheidungen und ordnet das VfGH-Erkenntnis in den größeren rechtlichen Kontext ein.
Die Veranstaltung findet von 15. bis 16. Oktober 2026 im Congresszentrum Loipersdorf statt.
Er ist insbesondere in den Bereichen Bankrecht, Verbraucherrecht, AGB-Recht sowie Prozessführung tätig.
Der Artikel ist erschienen in der aktuellen ausgabe der RdW.