Auch heuer zählen die DSC Partner zu Österreichs Top-Anwält:innen.
In seinem soeben in der ZFR (Zeitschrift für Finanzmarktrecht) erschienenen Fachbeitrag beleuchtet DSC Rechtsanwaltsanwärter Fabian Liebel die Implikationen der jüngsten OGH Judikatur zu § 38 BWG.
Auch heuer zählen die DSC Partner zu Österreichs Top-Anwält:innen.
Sie ist insbesondere in den Bereichen Bau- und Bauvertragsrecht sowie im Vergabe- und Beihilfenrecht und im Verwaltungs- und Verfassungsrecht tätig.
DSC baut Datenschutzkompetenz weiter aus